Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bringt es mit sich, mit einem wieder gesundeten Mitarbeiter zeitnah ein Krankenkehrgespräch, Krankenrückkehrgespräch bzw. Fehlzeitengespräch zu führen.
Das Gespräch soll zur Aufklärung der Krankheitsursachen beitragen (Ursachenforschung, Hilfestellung und Fürsorge bis hin zur Kontrolle und Sanktion).
Wichtig für eine Führungskraft ist, sich im Vorfeld über die eigenen Erwartungen eines solchen Gesprächs klar zu werden, einen entsprechenden Gesprächsleitfaden zu entwickeln und vor allem - arbeitsrechtlich auf sicheren Beinen zu stehen.